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Kinderfreibetrag eintragen – aktuelle Hinweise für die Steuererklärung

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Kinderfreibetrag eintragenEltern, die eines oder mehrere Kinder haben, bekommen zur Sicherung dieser vom Staat das sogenannte Kindergeld. Das Kindergeld ist steuerfrei und kann mit dem Kinderfreibetrag auf der Steuererklärung geltend gemacht werden. Genutzt werden soll das Kindergeld um den Nachwuchs mit allem zu versorgen, was er benötigt. Dazu zählen zum Beispiel Windeln und die Babyausstattung. Im schulfähigen Alter können auch Lernmaterialien davon beglichen werden. Somit steht der Kinderfreibetrag gesetzlich betrachtet in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kindergeld respektive mit dessen Erhalt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Nach einem Jahr müssen Eltern dann ihre Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das Finanzamt nimmt dann automatisch eine steuerliche Berechnung vor. Der Kinderfreibetrag setzt sich also aus dem tatsächlich gezahlten Kindergeld und dem Anspruch auf steuerliche Erstattung zusammen.

Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag

Die Voraussetzung, die für den Kinderfreibetrag gegeben sein muss, ist der monatliche Erhalt des Kindergeldes. Es können auch beide Eltern vom Freibetrag profitieren. Dafür muss auf der Lohnsteuerkarte die Kennung 0,5 verzeichnet sein. Hier darf jedes Elternteil die Hälfte des Freibetrages auf der Steuererklärung geltend machen.

Ausnahmen beim Kinderfreibetrag

Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle. So kann der Kinderfreibetrag auch zu 100 Prozent auf ein Elternteil übertragen werden. Hierfür muss der Anspruch auf das Kindergeld auf ein Elternteil übertragen werden. Möglich ist diese Verfahrensweise, wenn zum Beispiel ein Elternteil seinen aktuellen Wohnsitz im Ausland hat. Auch wenn der zweite Elternteil unbekannt oder verstorben ist oder er seinen Unterhaltsverpflichtungen nur teilweise oder gar nicht nachkommt, kann der Anspruch auf das Kindergeld und somit auch auf den Kinderfreibetrag vollständig auf einen Elternteil übergehen. Obliegt die Verantwortung für das Kind sowieso nur einem Elternteil, dann kann dieser auch beantragen, dass ihm der gesamte Freibetrag zusteht.

Was passiert bei einem höheren Einkommen der Eltern?

Auch wenn Eltern einen vergleichsweise hohen Verdienst zu verzeichnen haben, wird ihnen angeraten, einen Antrag auf den Bezug des Kindergeldes zu stellen. Dieses steht in Deutschland allen Eltern zu, ganz gleich, wie es sich mit dem Einkommen verhält. Denn auch besser verdienende Eltern haben einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag, egal, ob sie das bezogene Kindergeld für die Versorgung ihrer kleinen Lieblinge aufbringen mussten oder nicht.

Wie können Eltern den Kinderfreibetrag eintragen lassen?

Um den Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen zu können, muss dieser auf der Lohnsteuerkarte der Eltern eingetragen werden. Dies ist unkompliziert und in wenigen Schritten möglich. Um Änderungen auf der Lohnsteuerkarte vornehmen zu können, muss diese zunächst bei der Personalabteilung des Arbeitgebers eingefordert werden. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Dokument für wichtige Änderungen herauszugeben. Ein weiteres Dokument, welches im Zuge dessen benötigt wird, ist die Geburtsurkunde des Kindes. Den Freibetrag kann nur ein nachgewiesener Elternteil eintragen lassen. Mit den beiden Dokumenten muss dann das Einwohnermeldeamt aufgesucht werden. Hier können beide Elternteile ihren Anspruch auf die Hälfte des Kinderfreibetrages geltend machen. Dann muss noch ein Antrag ausgefüllt werden und schon hat der Kinderfreibetrag einen festen Platz auf der Lohnsteuerkarte der Eltern.

Sonderregelungen für unterhaltspflichtige Elternteile

Zahlt ein Elternteil regelmäßig Unterhalt für sein Kind, dann kann er noch einen weiteren Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte verzeichnen lassen. Die Höhe dieses Freibetrages orientiert sich an zwei verschiedenen Faktoren. Zum einen gibt die Höhe der Unterhaltszahlung Aufschluss über die Höhe des Freibetrages. Des Weiteren fließt der Verdienst des unterhaltspflichtigen Elternteils in die Berechnung ein. Um diesen Freibetrag zu erhalten, muss der Interessent das zuständige Finanzamt aufsuchen. Nach allen gemachten Änderungen muss die Lohnsteuerkarte natürlich wieder dem Arbeitgeber zurückgegeben werden.

Welche rechtlichen Folgen gibt es?

Wer sich den Freibetrag für Kinder auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen hat, der darf nicht davon ausgehen, dass die Lohnsteuer nun geringer ausfällt. Es gibt jedoch andere Kosten, die durch die Eintragung des Freibetrages eingespart werden. So sinken die Beiträge für die Pflegeversicherung, der steuerliche Anteil an der Kirchensteuer und auch für den Solidaritätszuschlag muss in Zukunft weniger Geld aufgebracht werden. So lohnt sich der Freibetrag für den eigenen Nachwuchs und dessen Eintragung auf die Lohnsteuerkarte für den Steuerpflichtigen gleich in mehrfacher Hinsicht. Den steuerlichen Vorteil kann der Steuerzahler aber wirklich nur dann bekommen, wenn nicht nur ein Nachweis über das regelmäßig bezogene Kindergeld erbracht wird, sondern wenn der Freibetrag zuvor auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.


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